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Häufige Fragen (FAQ's)
FAQ
Allgemein
Das Konkubinat beschreibt eine Lebensgemeinschaft von einem Paar, das zusammenlebt, jedoch keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingegangen ist. Die Lebensform des Konkubinats ist in der Schweiz rechtlich nicht spezifisch geregelt, wie dies bei der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft der Fall ist.
In einem Beratungsgespräch kläre ich gerne Ihre weiteren Fragen!
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